RECHTS

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
mit dem urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für rechts" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines rechts, die Inhalte der gerechten Seite ggf. mit zu Verantworten hat. dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden,
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